Behandlungskosten Osteopathie Darmstadt

Behandlungskosten Osteopathie

Behandlungskosten Osteopathie Darmstadt

Was ist Ihnen Ihre Gesundheit wert?

Gesundheit ist ein kostbares Gut – sie bildet die Grundlage für Lebensfreude, Beweglichkeit und innere Balance. In einer Zeit, in der medizinische Leistungen oft hohe Kosten verursachen, stellt die Osteopathie eine ganzheitliche und zugleich vergleichsweise kosteneffiziente Möglichkeit dar, aktiv etwas für das eigene Wohlbefinden zu tun.

Bei Osteopathie Darmstadt profitieren Sie von der über 29-jährigen Erfahrung unserer qualifizierten Osteopathen. Mit viel Einfühlungsvermögen, Fachwissen und einem geschulten Blick für das Wesentliche entwickeln wir individuelle Behandlungskonzepte, die gezielt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse eingehen und die Selbstheilungskräfte Ihres Körpers stärken.

Eine osteopathische Behandlung ist nicht nur eine Investition in Ihre Gesundheit – sie ist auch ein Schritt zu mehr Lebensqualität. Denn wer Beschwerden frühzeitig begegnet oder bestehende Symptome ganzheitlich behandelt, schafft die Basis für mehr Leichtigkeit im Alltag.

Was muss ich tun, damit meine Rechnung erstattet wird?

Sie reichen meine Rechnung einfach bequem per E-Mail bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung ein. Bei gesetzlicher Versicherung schicken Sie bei der ersten Osteopathie-Behandlung Ihre ärztliche Empfehlung zusammen mit meiner Rechnung an die Krankenkasse.
Wie hoch die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse ausfällt, hängt von Ihrer Krankenversicherung und Ihrem persönlichen Versicherungstarif ab.

Damit Sie im Vorfeld wissen, wie hoch die Erstattung Ihrer Krankenkasse ausfällt, prüfen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen oder Fragen bei Ihrer Krankenkasse/Zusatzversicherung nach.

Was kostet eine osteopathische Behandlung

Mein Honorar berechne ich aufgrund von erbrachter Leistung nach den Höchstsätzen der GebüH (GebüH1985-Heilpraktiker)

Das Honorar ist in bar unmittelbar nach dem Termin fällig und zu begleichen.
Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung/Quittung mit allen nötigen Angaben zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse. Einige Krankenkassen fordern ein Empfehlungsschreiben des Hausarztes, bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.
Die Quittung/Rechnung wird Ihnen auf elektronischem Weg passwortgeschützt per E-Mail zugesandt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich für Honorare, die nicht in bar beglichen werden, sondern per Überweisung eine Bearbeitungsgebühr von €5,00 berechne für den administrativen Mehraufwand. Wünschen Sie Ihre Rechnung auf dem Postweg, so erledigen wir das gerne für € 5,00 Mehraufwandentschädigung pro Rechnung.

Als Patient in unserer Praxis erhalten Sie Ihre Quittung/Rechnung per E-Mail über einen verschlüsselten Link zu Ihrem ganz persönlichen Downloadbereich, der nur mit einer PIN zugänglich ist. Dort sind alle Belege, die für Sie digital erstellt wurden hinterlegt. Zu diesem Bereich haben nur Sie Zugang. Sie sollten daher die PIN sorgfältig aufbewahren und auch den Zugangslink bzw. die E-Mail mit dem Link. Passiert es dennoch, dass Sie diese Mails löschen und den Zugang verlieren, dann können Sie Ihre Rechnungskopie bei uns anfordern. Wir können dann nur eine Kopie ausstellen. Das ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für das Erstellen der Rechnungskopie eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 / Rechnung berechnen. Die Rechnungskopie geht Ihnen dann auf dem Postweg zu.

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Osteopathie ist eine rein private Leistung.
Manche Krankenkassen übernehmen mittlerweile anteilig Kosten von osteopathischen Behandlungen.
Unter welchen Voraussetzungen das Ihre Krankenkasse macht, kann ich Ihnen hier an dieser Stelle nicht beantworten. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld darüber, unter welchen Bedingungen Ihre Krankenkasse Behandlungskosten anteilig übernimmt.

Fast alle Krankenkassen über nehmen nur dann anteilig die Kosten von osteopathischen Behandlungen, wenn diese von einem staatlich anerkannten Osteopathen durchgeführt werden.

Ich habe eine fundierte Ausbildung am College Sutherland, die staatlich anerkannt ist und bin Mitglied in 2 Berufsverbänden.

 

Warum Osteopathie beim „teuren“ Osteopathen?

Die Behandlung beim Osteopathen mit qualifizierter langjähriger Ausbildung, dessen Honorar scheinbar höher liegt, ist unterm Strich gesehen, dann doch die günstigere Investition in Ihre Gesundheit.
So greife ich auf einen Erfahrungsschatz von 17 Jahren ausschließlich mit Osteopathie zurück und weiß sehr genau, wo ich mit meiner Behandlung anzusetzen habe und das auch in vollem Umfang mache. (Nicht wie manche Therapeuten, die nur ein Teilsegment anwenden, das er in einer Wochenendausbildung gelernt hat)

Die klassische Osteopathie-Ausbildung dauert nebenberuflich 4-5 Jahre (mit ca. 1300 Std.), wenn man bereits Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut ist. Bei Erstausbildung 4-5 Jahre in Vollzeit. Das bedeutet, dass Osteopathen einen intensiven Ausbildungsweg hinter sich haben und diesen auch qualifiziert abgeschlossen haben. Osteopathische Berufsverbände (z.B. der VOD, HPO) garantieren bei Ihren Mitgliedern diesen hohen Ausbildungsstandard, weil in diesen Verbänden auf regelmäßige Weiterbildung geachtet wird. Dieser Weg ist mit hohen Ausbildungs- und Weiterbildungskosten verbunden.

Natürlich gibt es inzwischen auch Wochenendkurse, wo Ärzte und Therapeuten einzelne osteopathische Techniken erlernen können. Diese ersetzen aber bei weitem nicht die intensive Ausbildungszeit in der Osteopathie, da es sich dann immer nur um Fragmente eines Gesamtkonzepts handelt.

Einen kleinen Gedankenimpuls dazu möchte ich Ihnen hier an dieser Stelle mit auf den Weg geben:
würden Sie Ihr krankes Kind einem Medizinstudenten im 1. Studiumsjahr anvertrauen? Obwohl Sie wissen, dass es Kinderärzte gibt, darauf spezialisiert sind?

Seit nunmehr 17 Jahren habe ich mich ausschließlich auf Osteopathie spezialisiert und durfte über diese vielen Jahre ausreichend Erfahrung sammeln. Ich bin Vollmitglied in zwei Berufsverbänden, nehme regelmäßig jährlich an Fachfortbildungen teil und berechne meine Leistung zum Höchstsatz nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, dabei unterscheide ich nicht zwischen Kassen- oder Privatpatient.

Brauche ich ein Rezept oder eine Überweisung?

Als Heilpraktiker bin ich nicht weisungsgebunden. Deshalb brauche ich auch kein Rezept, um Sie behandeln zu dürfen.

Diese ist nur nötig, wenn Sie die Kosten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen wollen. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen inzwischen anteilig die Behandlungskosten. Dafür benötigen Sie in den meisten Fällen ein Rezept oder ein Empfehlungsschreiben von einem Arzt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese anteilige Kosten übernimmt und ob Sie dafür ein Rezept/ Empfehlungsschreiben brauchen.

Wie läuft die Bezahlung ab?

Das Honorar zahlen Sie bitte in bar unmittelbar nach dem Termin.
Sie erhalten selbstverständlich eine erstattungsfähige Quittung mit allen nötigen Angaben zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
Es ist KEINE EC-Karten-Zahlung möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Zahlungen per Überweisung Euro 5,00 für unseren zeitlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.

Ist es möglich einen Osteopathietermin über ein Rezept für Physiotherapie abzurechnen?

Dies ist nicht möglich.
Osteopathie darf durch einen Therapeuten nur erbracht werden, wenn er eine Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilPrG) besitzt. Dies gilt auch dann, wenn der Therapeut nur aufgrund einer ärztlichen Verordnung tätig wird. Die Ausübung der Osteopathie ist somit Heilpraktikern (Physiotherapeuten mit uneingeschränkter Zulassung zum Heilpraktiker) vorbehalten. Ich habe mich in meiner Funktion als Heilpraktikerin niedergelassen mit staatlich anerkannter Ausbildung zum Osteopathen.
Die Osteopathie ist prinzipiell eine private Leistung und wird von mir nach der GebüH (GebüH1985-Heilpraktiker) abgerechnet. Eine Kassenzulassung  für Physiotherapie habe ich nicht mehr.

Wie viele Osteopathie Behandlungen sind sinnvoll?

Im Vorfeld ohne genaue Anamnese ist es schwierig zu sagen, wie viele Behandlungen sinnvoll bzw. erforderlich sind.
Genau dafür gibt es das Erstgespräch, in welchem Ihre Vorgeschichte genau erfragt wird. In diesem Erstgespräch wir auch der für Sie am besten geeignete Therapieplan festgelegt. Auf alle Fälle sollte nach ca. 4 -5 Behandlungen eine ablesbare Reaktion Ihres Körpers stattfinden. Je nachdem, wie diese ausfällt, wird dann der weitere Behandlungsverlauf und die erforderliche Anzahl der Behandlungen bestimmt.

Präventiv (vorbeugend) vorgenommene Behandlungen, sind davon natürlich ausgeschlossen. Wenn Sie osteopathische Behandlungen als vorbeugende Maßnahme in Anspruch nehmen möchten, um Ihren momentanen Gesundheitszustand zu erhalten, so wäre alle 8 – 12 Wochen ein guter Rhythmus für osteopathische Behandlungen. Einige Krankenkassen honorieren diese Präventivmaßnahme, indem sie anteilig die Kosten dafür übernehmen.

 

BEHANDLUNGSKOSTEN & Zahlungsmodalitäten

Unsere Leistungen in der Osteopathie, Naturheilkunde und Komplementärmedizin werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Die tatsächlichen Kosten richten sich nach der individuellen Diagnose und dem daraus resultierenden Behandlungsverlauf. Je nach Krankenversicherung oder Zusatzversicherung können Sie mit einer teilweisen oder vollständigen Erstattung rechnen.

Das Honorar ist direkt im Anschluss an die Behandlung in bar zu begleichen. Bitte bringen Sie ausreichend Bargeld mit, da in unserer Praxis keine Kartenzahlung möglich ist.

Sollte ausnahmsweise eine Überweisung erforderlich sein – etwa wenn kein Bargeld zur Verfügung steht – stellen wir eine Rechnung aus und berechnen eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro. Diese Option ist ausschließlich für Ausnahmefälle vorgesehen.

Ihre Quittung bzw. Rechnung erhalten Sie bequem, sicher und datenschutzkonform per E-Mail. Unsere digitalen Belege sind für die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse optimiert.

Behandlungszeit & Ablauf

Ihre Gesundheit verdient unsere volle Aufmerksamkeit.
Deshalb nehmen wir uns pro Termin – je nach Bedarf – bis zu 90 Minuten Zeit, um individuell auf Ihr Anliegen einzugehen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Dienstleistungen steht in der Osteopathie nicht die reine Behandlungsdauer im Vordergrund, sondern die Qualität und Wirksamkeit der angewandten Techniken. Oft reichen schon wenige gezielte Sitzungen aus, um spürbare Veränderungen zu bewirken.

In der Regel empfehlen wir zwei bis drei Behandlungstermine im Abstand von etwa 7 bis 10 Tagen. Danach besprechen wir gemeinsam, welche Fortschritte Sie wahrnehmen und wie der weitere Behandlungsverlauf aussehen kann.

 

Haben wir alle Fragen geklärt? Dann freuen wir uns darauf, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen! Vereinbaren Sie gleich einen Termin – denn Ihre Gesundheit hat höchste Priorität!

 

TERMINABSAGEN

Bitte beachten Sie, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mindestens 48 Stunden vorher) mit einer Ausfallgebühr berechnet werden.
Weitere Informationen zur Terminabsage finden Sie HIER

 

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