Dies ist nicht möglich.
Osteopathie darf durch einen Therapeuten nur erbracht werden, wenn er eine Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilPrG) besitzt. Dies gilt auch dann, wenn der Therapeut nur aufgrund einer ärztlichen Verordnung tätig wird. Die Ausübung der Osteopathie ist somit Heilpraktikern (Physiotherapeuten mit uneingeschränkter Zulassung zum Heilpraktiker) vorbehalten. Ich habe mich in meiner Funktion als Heilpraktikerin niedergelassen mit staatlich anerkannter Ausbildung zum Osteopathen.
Die Osteopathie ist prinzipiell eine private Leistung und wird von mir nach der GebüH (GebüH1985-Heilpraktiker) abgerechnet. Eine Kassenzulassung  für Physiotherapie habe ich nicht mehr.