Osteopathie und Schulmedizin ergänzen einander.
Schulmedizin für begleitende Untersuchungen
Bevor ein Osteopath Körpergewebe behandelt, muss er sicher sein, dass keine Pathologie oder Vorschädigung vorliegt, die einer Behandlung entgegen steht. Dazu wird der Osteopath neben der eingehenden osteopathischen Untersuchung auch auf Befunde zurückgreifen, die mit konventionellen diagnostischen Methoden (z.B. Röntgen, CT, MRT, Labor) erstellt wurden. Im Verdachtsfall wird der Osteopath den Patienten zur genaueren Abklärung an einen Arzt verweisen.
Schulmedizin, wenn sie besser wirkt
Es kann sich herausstellen, dass den Beschwerden eine Erkrankung zugrunde liegt, die sich konventionell besser behandeln lässt. In diesem Fall wird der Osteopath nicht zögern, dem Patienten die Weiterbehandlung bei seinem Arzt oder einem entsprechenden Spezialisten zu empfehlen. Die dazu notwendige Kenntnis der Leistungen verschiedener medizinischer Fachrichtungen ist in Deutschland dadurch sichergestellt, dass Osteopathen eine staatliche Zulassung als Heilpraktiker benötigen.
Schulmedizin in Notfällen
Für Notfälle und akute, schwere Erkrankungen ist die Schulmedizin stets die erste Wahl (mehr dazu im Abschnitt Grenzen der Osteopathie). Auch wenn Körperstrukturen wie Knochen oder Organe schwer geschädigt sind (z.B. durch Unfälle), muss vor einer eventuellen osteopathischen Behandlung eine Abklärung mit schulmedizinischen Mitteln (z.B. Röntgendiagnostik) erfolgen.
Osteopathie in der Schulmedizin
Im orthopädischen Bereich halten Techniken der parietalen Osteopathie bereits seit einiger Zeit Einzug in die Schulmedizin (dort als sogenannte manuelle Medizin). Hier bestehen Überlappungen hinsichtlich der eingesetzten Behandlungsmethoden, es bleiben jedoch große Unterschiede in der Vorgehensweise, dem ganzheitlichen Ansatz und der Spezialisierung.