Staatlich anerkannte Osteopathin
Die Osteopathie zählt zur Heilkunde und darf deshalb nur von Ärzten oder Heilpraktikern uneingeschränkt ausgeübt werden.
In Hessen ist 2008 die Verordnung einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPOOsteo) in Kraft getreten. Wer die nach dieser Verordnung vorgeschriebene Weiterbildung absolviert und die staatliche Prüfung bestanden hat, erhält die Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung „staatlich anerkannter Osteopath/Osteopathin. Die grundsätzliche Bedeutung des Titelschutzes liegt darin, dass sich derjenige als „Osteopath“ bezeichnen darf, der die vorgeschriebene Weiterbildung durchlaufen und die Prüfungen bestanden hat.
Ich habe die 5-jährige Ausbildung am College Sutherland in Schlangenbad absolviert und bestanden und bin seit 10 Jahren als staatlich anerkannte Osteopathin zugelassen.